Sachverständiger für Löschanlagen – Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase sowie bei der Errichtung der Löschanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Löschanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen wie etwa die Prüfungen vor erster Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, 12,5-Jahres-Prüfungen und 25-Jahres-Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und der anerkannten Normen an Löschanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Löschanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, sodass sowohl die Sicherheit Ihrer Anlagen sichergestellt ist, als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für Löschanlagen!

Wo sind Prüfungen durch einen Sachverständigen für Löschanlagen notwendig?

Löschanlagen sind insbesondere in Sonderbauten wie z.B. öffentlichen Gebäuden, Industrie- und Gewerbebauten, Geschäftshäusern, Versammlungsstätten und Garagen die entscheidende Maßnahme, um einen Brand in der Entstehungsphase örtlich zu begrenzen und effektiv bekämpfen zu können. Löschanlagen werden in ortsfeste, selbsttätige Löschanlagen wie z.B. automatische Sprinkleranlagen oder automatische Gaslöschanlagen und in ortsfeste, nicht selbsttätige Löschanlagen (z.B. Wandhydranten) unterschieden. Damit diese jederzeit funktionieren, müssen sie durch einen Sachverständigen für Löschanlagen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden. Löschanlagen sind zum Beispiel in folgenden Gebäuden eingebaut:
Löschanlagen sind zum Beispiel in folgenden Gebäuden eingebaut:

Unser Sachverständiger für Löschanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An Löschanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Sicherheit gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für Löschanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von Löschanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Darüber hinaus sind z.B. bei Sprinkleranlagen weitere Prüfungen am Rohrleitungsnetz und an den Sprinklern erforderlich. Diese werden alle 12,5 Jahre bzw. alle 25 Jahre durchgeführt. Auch diese sogenannten Altanlagenprüfungen führen unsere Sachverständigen für Löschanlagen gerne für Sie durch.

Darüber hinaus sind z.B. bei Sprinkleranlagen weitere Prüfungen am Rohrleitungsnetz und an den Sprinklern erforderlich. Diese werden alle 12,5 Jahre bzw. alle 25 Jahre durchgeführt. Auch diese sogenannten Altanlagenprüfungen führen unsere Sachverständigen für Löschanlagen gerne für Sie durch.

Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer Löschanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für Löschanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden.

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Löschanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an!

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Löschanlagen

Sprinkleranlagen, insbesondere das Rohrleitungsnetz und die Sprinkler selbst, unterliegen der Alterung.
Damit diese auch nach vielen Jahren im Ernstfall noch einwandfrei funktionieren, sind über die regelmäßigen
Prüfungen alle 3 Jahre hinaus nach den baurechtlichen Anforderungen tiefergehende Prüfungen und
Materialuntersuchungen erforderlich.

Das Prüfintervall dieser sogenannten Altanlagenprüfungen hängt von der Anlagenart ab.
Unterschieden wird zwischen Trockenanlagen, bei denen das Leitungsnetz nicht mit Wasser gefüllt ist,
und Nassanlagen, bei denen das Rohrleitungsnetz dauerhaft mit Wasser gefüllt ist.

Es gelten folgende Prüfzyklen:

  • Trockenanlagen: alle 12,5 Jahre
  • Nassanlagen: alle 25 Jahre

Die Prüfung umfasst eine Begutachtung des Rohrleitungsnetzes mittels Endoskop,
die Bestimmung der Restwandstärke der Rohrleitungen sowie eine stichprobenweise Prüfung der Sprinklerköpfe.
Das Prüfergebnis mit allen erforderlichen Maßnahmen fasst unser Sachverständiger für Löschanlagen
in einem ausführlichen Prüfbericht für Sie zusammen.

Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Löschanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne Weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das fundierte Wissen über die Gründe einer Normenforderung. Unser Sachverständiger für Löschanlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch beim Bau von Löschanlagen lassen sich manche baurechtlichen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten in einem Gebäude nicht umsetzen. Unser Sachverständiger für Löschanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen durchgeführten Prüfungen in der Vergangenheit.

Grundlage der Prüfung von Löschanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und den technischen Normen entsprechen. Der Sachverständige für Löschanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Bei Sprinkleranlagen umfasst die Prüfung beispielsweise eine Sichtprüfung der Anlagendokumentation sowie aller relevanter Komponenten und Bauteile. Es wird überprüft, ob die erforderlichen Bereiche ausreichend mit Sprinklern ausgestattet sind, sodass ein Brand wirksam eingedämmt werden kann. Die wesentlichen Anlagenfunktionen wie z.B. die fehlerfreie Funktion der Pumpen und Kompressoren sowie die korrekte Anzeige von Alarm- und Störmeldungen werden einer Funktionsprüfung unterzogen.
Messungen der Füllzeiten, der Durchflussmengen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Löschanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.

Die Überprüfung einer Löschanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern. Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Löschanlagen verschiedene Dokumente, die er ganz individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Sprinklerschema
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Löschanlagen (falls vorhanden)

Für die Prüfung einer selbsttätigen Löschanlage wie z. B. einer Sprinkleranlage oder einer Gaslöschanlage ist die Begleitung durch die Wartungsfirma der Löschanlage zumindest zur Durchführung der Funktionsprüfungen und Messungen erforderlich. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass auch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage zumindest zeitweise anwesend ist, sodass die Meldungen der Löschanlage zur Brandmeldeanlage geprüft werden können. Zur Prüfung von nichtselbsttätigen Löschanlagen ist in der Regel keine Wartungsfirma erforderlich.

Bei der Prüfung ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich. Wenn notwendig, muss ortskundiges Personal die Räume aufschließen und den Sachverständigen begleiten.

In aller Regel treten während der Prüfung von Löschanlagen keine Störungen wie z.B. Lärm für den Betrieb des Gebäudes auf. Unser Sachverständiger für Löschanlagen muss jedoch Zugang zu allen Bereichen und Räumen des Gebäudes erhalten.

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