Sachverständiger für Löschanlagen – Ihr Sicherheitsexperte
Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase sowie bei der Errichtung der Löschanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Löschanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen wie etwa die Prüfungen vor erster Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, 12,5-Jahres-Prüfungen und 25-Jahres-Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und der anerkannten Normen an Löschanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Löschanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, sodass sowohl die Sicherheit Ihrer Anlagen sichergestellt ist, als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wo sind Prüfungen durch einen Sachverständigen für Löschanlagen notwendig?
- große Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen
- Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Einkaufszentren
- Versammlungsstätten wie Discotheken, Kinos, Theater und Stadthallen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten, Sporthallen
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Altenheime, Pflegeheime
- Industriegebäude, Lager- und Fabrikhallen
- Flughäfen, Bahnhöfe
Unser Sachverständiger für Löschanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen
Die Prüfung von Löschanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:
- 1. bevor ein Gebäude erstmals genutzt wird (Prüfung vor erster Inbetriebnahme)
- 2. wenn wesentliche Änderungen an der Löschanlage vorgenommen wurden (Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung)
- 3. in wiederkehrenden Abständen in der Regel alle 3 Jahre (wiederkehrende Prüfung)
Darüber hinaus sind z.B. bei Sprinkleranlagen weitere Prüfungen am Rohrleitungsnetz und an den Sprinklern erforderlich. Diese werden alle 12,5 Jahre bzw. alle 25 Jahre durchgeführt. Auch diese sogenannten Altanlagenprüfungen führen unsere Sachverständigen für Löschanlagen gerne für Sie durch.
Darüber hinaus sind z.B. bei Sprinkleranlagen weitere Prüfungen am Rohrleitungsnetz und an den Sprinklern erforderlich. Diese werden alle 12,5 Jahre bzw. alle 25 Jahre durchgeführt. Auch diese sogenannten Altanlagenprüfungen führen unsere Sachverständigen für Löschanlagen gerne für Sie durch.
Unser Sachverständiger für Löschanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden.
Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Löschanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an!
Mo. - Fr. 07:30 - 15:00
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Löschanlagen
Wie oft muss eine Altanlagenprüfung durchgeführt werden?
Sprinkleranlagen, insbesondere das Rohrleitungsnetz und die Sprinkler selbst, unterliegen der Alterung.
Damit diese auch nach vielen Jahren im Ernstfall noch einwandfrei funktionieren, sind über die regelmäßigen
Prüfungen alle 3 Jahre hinaus nach den baurechtlichen Anforderungen tiefergehende Prüfungen und
Materialuntersuchungen erforderlich.
Das Prüfintervall dieser sogenannten Altanlagenprüfungen hängt von der Anlagenart ab.
Unterschieden wird zwischen Trockenanlagen, bei denen das Leitungsnetz nicht mit Wasser gefüllt ist,
und Nassanlagen, bei denen das Rohrleitungsnetz dauerhaft mit Wasser gefüllt ist.
Es gelten folgende Prüfzyklen:
- Trockenanlagen: alle 12,5 Jahre
- Nassanlagen: alle 25 Jahre
Die Prüfung umfasst eine Begutachtung des Rohrleitungsnetzes mittels Endoskop,
die Bestimmung der Restwandstärke der Rohrleitungen sowie eine stichprobenweise Prüfung der Sprinklerköpfe.
Das Prüfergebnis mit allen erforderlichen Maßnahmen fasst unser Sachverständiger für Löschanlagen
in einem ausführlichen Prüfbericht für Sie zusammen.
Warum sollte ein Sachverständiger für Löschanlagen bereits bei der Planung und dem Bau einbezogen werden?
Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Löschanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne Weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das fundierte Wissen über die Gründe einer Normenforderung. Unser Sachverständiger für Löschanlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch beim Bau von Löschanlagen lassen sich manche baurechtlichen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten in einem Gebäude nicht umsetzen. Unser Sachverständiger für Löschanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen durchgeführten Prüfungen in der Vergangenheit.
Wie führt ein Sachverständiger für Löschanlagen die Prüfung durch?
Grundlage der Prüfung von Löschanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und den technischen Normen entsprechen. Der Sachverständige für Löschanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Bei Sprinkleranlagen umfasst die Prüfung beispielsweise eine Sichtprüfung der Anlagendokumentation sowie aller relevanter Komponenten und Bauteile. Es wird überprüft, ob die erforderlichen Bereiche ausreichend mit Sprinklern ausgestattet sind, sodass ein Brand wirksam eingedämmt werden kann. Die wesentlichen Anlagenfunktionen wie z.B. die fehlerfreie Funktion der Pumpen und Kompressoren sowie die korrekte Anzeige von Alarm- und Störmeldungen werden einer Funktionsprüfung unterzogen.
Messungen der Füllzeiten, der Durchflussmengen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Löschanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.
Welche Unterlagen und Unterstützung braucht ein Sachverständiger für Löschanlagen für die Prüfung?
Die Überprüfung einer Löschanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern. Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Löschanlagen verschiedene Dokumente, die er ganz individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Sprinklerschema
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
- Wartungsprotokoll der letzten Wartung
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Löschanlagen (falls vorhanden)
Für die Prüfung einer selbsttätigen Löschanlage wie z. B. einer Sprinkleranlage oder einer Gaslöschanlage ist die Begleitung durch die Wartungsfirma der Löschanlage zumindest zur Durchführung der Funktionsprüfungen und Messungen erforderlich. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass auch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage zumindest zeitweise anwesend ist, sodass die Meldungen der Löschanlage zur Brandmeldeanlage geprüft werden können. Zur Prüfung von nichtselbsttätigen Löschanlagen ist in der Regel keine Wartungsfirma erforderlich.
Bei der Prüfung ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich. Wenn notwendig, muss ortskundiges Personal die Räume aufschließen und den Sachverständigen begleiten.
