Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen - Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der Rauchabzugsanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Rauchabzugsanlagen professionell unterstützen.

Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und den anerkannten Regelwerken an Rauchabzugsanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der natürlichen oder maschinellen Rauchabzugsanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, so dass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes gegeben ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen!

Wo ist ein Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen im Einsatz?

Rauchabzugsanlagen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden erforderlich und dienen der Unterstützung beim Personenschutz (Selbst- und Fremdrettung), dem gezielten Löscheinsatz der Feuerwehr und der Ableitung von Rauch und Wärme aus den betroffenen Teilen des Gebäudes.

In Abhängigkeit des Schutzziels, der Architektur des Gebäudes oder baurechtlicher Vorgaben werden unterschiedliche Bezeichnungen für solche Anlagen verwendet, wie bspw.:

Diese Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen ↗ auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden, damit sie jederzeit verlässlich funktionieren.

Rauchabzugsanlagen sind zum Beispiel in folgenden Gebäuden eingebaut:

Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An Rauchabzugsanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Funktionssicherheit im Brandfall gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht ↗, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von Rauchabzugsanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Geregelt ist die Prüfung von Rauchabzugsanlagen in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen Abständen Rauchabzugsanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Leistungsangebot unseres Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer Rauchabzugsanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail!

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen

Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Rauchabzugsanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand oder bei der Erzielung von Kompensationen bei baurechtlichen Abweichungen ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über baurechtliche Forderungen und mögliche alternative Schutzkonzepte.

Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen hilft Ihnen, ein für das jeweilige Gebäude passendes Konzept zu finden. Auch bei der Installation von Rauchabzugsanlagen, egal ob natürliche oder maschinelle Anlagen, lassen sich bei einer frühzeitigen Einbindung in der Bauphase konzeptionelle Fehler vermeiden. Dies führt zu einer reibungslosen Prüfung vor Erstinbetriebnahme für alle Beteiligten am Bau. Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.

Grundlage der Prüfung von Rauchabzugsanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Der Sachverständige für Rauchabzugsanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionskontrolle sowie Eignungsprüfung der Rauchabzugsgeräte, der Entrauchungsleitungen sowie aller Brandschutz- und Entrauchungsklappen. Messungen der baurechtlich relevanten Luftvolumenströme, Ermittlung von Öffnungsquerschnitten und die Prüfung von Wechselwirkungen zu anderen Anlagen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.


Die Überprüfung einer Rauchabzugsanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell
bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Bauvorlage Rauchabzugsanlagen, Lüftungsgesuch (falls vorhanden)
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Anlagenschemata / Anlagenbeschreibungen
  • Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Rauchabzugsanlage
  • Entrauchungsklappenlisten
  • Brandfallsteuermatrix
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung (Rauchabzugsanlagen, Entrauchungsklappen etc.)
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Rauchabzugsanlagen (falls vorhanden)
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Sicherheitsstromversorgungsanlagen (falls vorhanden)

Für die Durchführung der Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen mit pyrotechnischer oder CO2-Auslösung ist das
Wartungsunternehmen der Rauchabzugsanlage mit entsprechenden Verbrauchsmaterial zwingend erforderlich. Die Dachflächen
mit den Rauchabzugsgeräten müssen sicher zugänglich sein.

Für die Durchführung der Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen mit elektrischer Auslösung ist orts- und anlagenkundiges
Personal während der gesamten Zeit erforderlich. Die Dachflächen mit den Rauchabzugsgeräten müssen sicher zugänglich sein.

Für die Durchführung der Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen ist orts- und anlagenkundiges Personal während der
gesamten Zeit erforderlich. Die Anlagen müssen frei zugänglich und schaltbar sein. Für manuelle Einschaltungen, bspw. über
Entrauchungstableaus, ist evtl. eine Schließung der Feuerwehr erforderlich. Bei Ansteuerungen über eine Brandmeldeanlage ist
das Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage zwingend erforderlich. Für die Prüfung der brandschutztechnischen Maßnahmen wie
Brandschutzklappen oder Entrauchungsklappen ist die Begleitung durch orts- und anlagenkundiges Personal während der gesamten
Zeit erforderlich. Objekt- und anlagenspezifische Hilfsmittel wie Leitern, Tritte, ggfs. Bühnen oder ähnliches sind vor Ort
vorzuhalten. Das Öffnen von Decken-, Wand- und sonstigen Zugängen zu den Komponenten erfolgt durch die begleitende Person.
Ohne die Anwesenheit des Wartungsunternehmens der Brandmeldeanlage und der orts- und anlagenkundigen Begleitperson sowie bei
Nichtvorhandensein der erforderlichen Hilfsmittel kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.

Der Sachverständige für Rauchabzugsanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen.

Prüfungen von natürlichen Rauchabzugsanlagen sind witterungsabhängig, so dass Funktionsprüfungen aufgrund von Regen oder Frost evtl. nicht durchgeführt werden können. Geöffnete Rauchabzugsgeräte können innerhalb des Gebäudes zu Temperaturveränderungen oder Zugerscheinungen führen.

Bei Prüfungen von maschinellen Rauchabzugsanlagen ist mit Lärmemissionen, schwergängigen Türen, Schließen von Rauchschutzvorhängen und evtl. mit einem Ausfall der im Gebäude befindlichen Lüftungsanlagen zu rechnen. Alle Ventilatoren und zugehörigen Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen, Schächte und – soweit zugänglich – die Entrauchungsleitungen müssen geprüft werden. Während der Durchführung der Funktionsprüfungen und Messungen kann es zu Nutzungseinschränkungen im Wirkbereich der Anlagen kommen. Unser Sachverständiger für Rauchabzugsanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist. Ausfälle lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.

Öffnungen zur Rauchableitung bzw. Rauchabzüge in notwendigen Treppenräumen oder Aufzugsschächten dienen nicht der Rauchfreihaltung. Die bauordnungsrechtlich geforderten Öffnungen zur Rauchableitung dienen der Unterstützung der Feuerwehr bei ihrer Arbeit. Diese Öffnungen zählen daher nicht zu den technischen Sicherheitseinrichtungen, die im Interesse des Personenschutzes durch Prüfsachverständige nach den Prüfverordnungen der Länder erstmalig und wiederkehrend zu prüfen sind. Die genannten Rauchabzüge haben für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung und sind gemäß MVV TB als Produkte eingeordnet, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt und an die keine weitergehenden Brandschutzanforderungen gestellt werden.

Unabhängig davon liegt die Gewährleistung für die Funktion und Übereinstimmung mit den baurechtlichen Vorgaben im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers bzw. den Gebäudebetreibern.

Um Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden bieten wir Ihnen eine Ordnungs- und Funktionsprüfung solcher Anlagen durch unsere Sachverständigen an.

Lust auf was Neues?

Wir suchen:

  • Sachverständige (m/w/d) am Standort Frankfurt / Main