Prüfung von PV-Anlagen: Ihre Experten für sichere Photovoltaiksysteme

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der PV-Anlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus VdS-anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von PV-Anlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der gebäudespezifischen Anforderungen und der anerkannten Regeln der Technik an PV-Anlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der PV-Anlagen achten wir auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, sodass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin zur Prüfung Ihrer PV-Anlage!

Die Pflicht zur Prüfung der PV-Anlagen: Wann Sie handeln müssen

Die Prüfung von PV-Anlagen ist notwendig, um die kontinuierliche Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage zu sichern. Die Pflicht zur Prüfung von PV-Anlagen betrifft Sie als gewerblichen Betreiber. Basis für diese Verpflichtung sind die Unfallverhütungsvorschrift DGUV ↗ V3 sowie die DIN VDE 0100-600 ↗ und die DIN VDE 0105-100 ↗ und ggf. auch versicherungsrechtliche Anforderungen. Üblicherweise sind Prüfungen in folgenden Fällen erforderlich:
Die Pflicht zur Prüfung der PV-Anlagen

Unser Sachverständiger für PV-Anlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Die wiederkehrende Prüfung ist zwar nur für gewerbliche Betreiber verpflichtend, wird allerdings für private Betreiber aus Sicherheitsgründen ebenfalls empfohlen. Auch seitens der Sachversicherer werden zunehmend Prüfungen von PV-Anlagen gefordert, da diese einen erheblichen Einfluss auf das Brandrisiko eines Gebäudes nehmen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne weitere sinnvolle Prüfungen zum Erhalt der Leistungsbereitschaft und Langlebigkeit Ihrer PV-Anlage an!

Ihre Vorteile zusammengefasst:
Die fachgerechte Prüfung Ihrer PV-Anlagen übernimmt ein VdS-anerkannter Sachverständiger für PV-Anlagen. Unsere Experten verfügen über die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung in diesem Bereich.
Sven Stieler

Weitere Leistungen unseres Sachverständigen für PV-Anlagen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen bieten wir Ihnen gerne weitere Leistungen für die Errichtung sowie den Betrieb Ihrer PV-Anlage an:

Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer PV-Anlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.

Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von PV-Anlagen

Eine Vielzahl normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der PV-Anlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne Weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine lösungsorientierte Herangehensweise unabdingbar. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über die Gründe einer Normenforderung. Unser Sachverständiger für PV-Anlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch beim Bau von PV-Anlagen lassen sich manche normativen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten in einem Gebäude nicht umsetzen. Unser Sachverständiger für PV-Anlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen durchgeführten Prüfungen in der Vergangenheit.

Nach § 5 Abs. 1 und 2 der DGUV Vorschrift 3 sind Fristen für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen stets so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Hierfür können folgende Richtwerte herangezogen werden:

  • Öffentliche Anlagen: 1 Jahr
  • Gewerbliche Anlagen: bis zu 4 Jahren

Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte. Sollten Sie als Betreiber einer PV-Anlage Zweifel an der Betriebssicherheit Ihrer Anlage haben, wenden Sie sich gerne an unseren Sachverständigen für PV-Anlagen.

Da PV-Anlagen durchgängig der Witterung ausgesetzt sind, ist eine regelmäßige Sichtprüfung dringend zu empfehlen. Hierbei können grobe Verunreinigungen und Beschädigungen bereits vor der Prüfung durch einen Sachverständigen für PV-Anlagen erkannt und behoben werden.

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