Sachverständiger für Brandmeldeanlagen – Ihr Sicherheitsexperte
Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der Brandmeldeanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Brandmeldeanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und der anerkannten Normen an Brandmeldeanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Brandmeldeanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, sodass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wo ist ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen im Einsatz?
- große Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen
- Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Einkaufszentren
- Versammlungsstätten wie Discotheken, Kinos, Theater und Stadthallen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten, Sporthallen
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Altenheime, Pflegeheime
- Industriegebäude, Lager- und Fabrikhallen
- Flughäfen, Bahnhöfe
Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen
Die Prüfung von Brandmeldeanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:
- 1. bevor ein Gebäude erstmals genutzt wird (Prüfung vor erster Inbetriebnahme)
- 2. wenn wesentliche Änderungen an der Brandmeldeanlage vorgenommen wurden (Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung)
- 3. in wiederkehrenden Abständen in der Regel alle 3 Jahre (wiederkehrende Prüfung)
 
															Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen führt auch die Wirk-Prinzip-Prüfung durch
 
															Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden
Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Brandmeldeanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail!
						Mo. - Fr. 07:30 - 15:00
					
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Brandmeldeanlagen
Warum sollte ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen bereits bei der Planung und dem Bau einbezogen werden?
Wie führt ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen die Prüfung durch?
Welche Unterlagen und Unterstützung braucht ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen für die Prüfung?
Die Überprüfung einer Brandmeldeanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern. Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Brandmelde- und Alarmierungskonzept
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
- Anlagenschema / Blockschaltbild
- Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Brandmeldeanlage
- Meldegruppenverzeichnis
- Brandfallsteuermatrix
- Wartungsprotokoll der letzten Wartung
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Brandmeldeanlagen (falls vorhanden)
Für die Prüfung der Brandmeldeanlage ist die Begleitung durch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage während der gesamten Zeit zwingend erforderlich. Ohne sie kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.
Weiterhin ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich. Wenn notwendig, muss ortskundiges Personal die Räume aufschließen und den Sachverständigen begleiten.
