Sachverständiger für Brandmeldeanlagen – Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der Brandmeldeanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Brandmeldeanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und der anerkannten Normen an Brandmeldeanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Brandmeldeanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, sodass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für Brandmeldeanlagen!

Wo ist ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen im Einsatz?

Brandmeldeanlagen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden sowie in Industrie- und Gewerbebauten die entscheidende Maßnahme, um einen Brand frühzeitig zu erkennen, Menschen zu warnen und die Feuerwehr alarmieren zu können. Damit diese jederzeit funktionieren, müssen sie durch einen Sachverständigen für Brandmeldeanlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden.
Brandmeldeanlagen sind zum Beispiel in folgenden Gebäuden eingebaut:

Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An Brandmeldeanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Sicherheit gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für Brandmeldeanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von Brandmeldeanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Geregelt ist die Prüfung von Brandmeldeanlagen in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen Abständen Brandmeldeanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Leistungsangebot unseres Sachverständigen für Brandmeldeanlagen
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer Brandmeldeanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen führt auch die Wirk-Prinzip-Prüfung durch

Neben der Prüfung der fachgerechten Ausführung und vollständigen Funktion der Brandmeldeanlage muss auch das Zusammenwirken der Brandmeldeanlage mit allen übrigen Anlagen in Ihrem Gebäude überprüft werden. Hierzu gehören beispielsweise die Aufzüge, Entrauchungs- und Lüftungsanlagen, Alarmierungsanlagen, Löschanlagen und viele weitere Anlagen. Die Wirk-Prinzip-Prüfung garantiert das Zusammenwirken aller sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall über die Funktion der Brandmeldeanlage hinaus, sodass alle Menschen das Gebäude sicher verlassen können und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die Wirk-Prinzip-Prüfung ist wie die Prüfung der Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme eines Gebäudes, bei wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre vorgeschrieben.

Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Brandmeldeanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail!

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Brandmeldeanlagen

Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Brandmeldeanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne Weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über die Gründe einer Normenforderung. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch beim Bau von Brandmeldeanlagen lassen sich manche baurechtlichen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten in einem Gebäude nicht umsetzen. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.
Grundlage der Prüfung von Brandmeldeanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept und den technischen Normen entsprechen. Der Sachverständige für Brandmeldeanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Es wird eine Sichtprüfung der Anlagendokumentation sowie aller relevanter Komponenten und Bauteile durchgeführt. Die wesentlichen Anlagenfunktionen wie z.B. die Funktion der automatischen und nichtautomatischen Melder, der Alarmgeber, der Zentrale und vor allem die Weiterleitung der Meldungen zur Feuerwehr werden einer Funktionsprüfung unterzogen. Messungen der Alarmschallpegel, der Energieversorgung etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Brandmeldeanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.

Die Überprüfung einer Brandmeldeanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern. Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Brandmelde- und Alarmierungskonzept
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Anlagenschema / Blockschaltbild
  • Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Brandmeldeanlage
  • Meldegruppenverzeichnis
  • Brandfallsteuermatrix
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Brandmeldeanlagen (falls vorhanden)

Für die Prüfung der Brandmeldeanlage ist die Begleitung durch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage während der gesamten Zeit zwingend erforderlich. Ohne sie kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.

Weiterhin ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich. Wenn notwendig, muss ortskundiges Personal die Räume aufschließen und den Sachverständigen begleiten.

Der Sachverständige für Brandmeldeanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen. Er muss die Brandmelder stichprobenweise auslösen. Soweit sich Melder in Zwischendecken befinden, müssen diese geöffnet werden. Bei der Prüfung der Alarmierung kann es zu Lärmbelästigungen der Nutzer kommen. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, sodass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer so gering wie möglich ist. Störungen lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.

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