Sachverständiger für Brandmeldeanlagen – Ihr Sicherheitsexperte
Wo ist ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen im Einsatz?
- große Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen
- Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Einkaufszentren
- Versammlungsstätten wie Discotheken, Kinos, Theater und Stadthallen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten, Sporthallen
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Altenheime, Pflegeheime
- Industriegebäude, Lager- und Fabrikhallen
- Flughäfen, Bahnhöfe
Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen
Die Prüfung von Brandmeldeanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:
- 1. bevor ein Gebäude erstmals genutzt wird (Prüfung vor erster Inbetriebnahme)
- 2. wenn wesentliche Änderungen an der Brandmeldeanlage vorgenommen wurden (Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung)
- 3. in wiederkehrenden Abständen in der Regel alle 3 Jahre (wiederkehrende Prüfung)
Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen führt auch die Wirk-Prinzip-Prüfung durch
Neben der Prüfung der fachgerechten Ausführung und vollständigen Funktion der Brandmeldeanlage muss auch das Zusammenwirken der Brandmeldeanlage mit allen übrigen Anlagen in Ihrem Gebäude überprüft werden. Hierzu gehören beispielsweise die Aufzüge, Entrauchungs- und Lüftungsanlagen, Alarmierungsanlagen, Löschanlagen und viele weitere Anlagen. Die Wirk-Prinzip-Prüfung garantiert das Zusammenwirken aller sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall über die Funktion der Brandmeldeanlage hinaus, sodass alle Menschen das Gebäude sicher verlassen können und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Die Wirk-Prinzip-Prüfung ↗ ist wie die Prüfung der Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme eines Gebäudes, bei wesentlichen Änderungen und wiederkehrend alle 3 Jahre vorgeschrieben.
Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden
Mo. - Fr. 07:30 - 15:00
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Brandmeldeanlagen
Warum sollte ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen bereits bei der Planung und dem Bau einbezogen werden?
Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Brandmeldeanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne Weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über die Gründe einer Normenforderung. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch beim Bau von Brandmeldeanlagen lassen sich manche baurechtlichen Anforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten in einem Gebäude nicht umsetzen. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.
Wie führt ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen die Prüfung durch?
Grundlage der Prüfung von Brandmeldeanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept und den technischen Normen entsprechen. Der Sachverständige für Brandmeldeanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Es wird eine Sichtprüfung der Anlagendokumentation sowie aller relevanter Komponenten und Bauteile durchgeführt. Die wesentlichen Anlagenfunktionen wie z.B. die Funktion der automatischen und nichtautomatischen Melder, der Alarmgeber, der Zentrale und vor allem die Weiterleitung der Meldungen zur Feuerwehr werden einer Funktionsprüfung unterzogen. Messungen der Alarmschallpegel, der Energieversorgung etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Brandmeldeanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.
Welche Unterlagen und Unterstützung braucht ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen für die Prüfung?
Die Überprüfung einer Brandmeldeanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Brandmeldeanlagen verschiedene Dokumente,
die er individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Brandmelde- und Alarmierungskonzept
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
- Anlagenschema / Blockschaltbild
- Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Brandmeldeanlage
- Meldegruppenverzeichnis
- Brandfallsteuermatrix
- Wartungsprotokoll der letzten Wartung
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Brandmeldeanlagen (falls vorhanden)
Für die Prüfung der Brandmeldeanlage ist die Begleitung durch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage
während der gesamten Zeit zwingend erforderlich. Ohne sie kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.
Weiterhin ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich.
Wenn notwendig, muss ortskundiges Personal die Räume aufschließen und den Sachverständigen begleiten.
Mit welchen Einschränkungen und Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb ist bei der Prüfung der Brandmeldeanlage zu rechnen?
Der Sachverständige für Brandmeldeanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen. Er muss die Brandmelder stichprobenweise auslösen. Soweit sich Melder in Zwischendecken befinden, müssen diese geöffnet werden. Bei der Prüfung der Alarmierung kann es zu Lärmbelästigungen der Nutzer kommen. Unser Sachverständiger für Brandmeldeanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, sodass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer so gering wie möglich ist. Störungen lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.
