Sachverständiger für CO-Warnanlagen – Ihr Sicherheitsexperte
Wo ist ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen im Einsatz?
- große Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen
- Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Einkaufszentren
- Versammlungsstätten wie Discotheken, Kinos, Theater und Stadthallen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten, Sporthallen
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Altenheime, Pflegeheime, Labore
- Industriegebäude, Lager- und Fabrikhallen
- Flughäfen, Bahnhöfe
Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen
Die Prüfung von CO-Warnanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:
- 1. bevor ein Gebäude erstmals genutzt wird (Prüfung vor erster Inbetriebnahme)
- 2. wenn wesentliche Änderungen an der CO-Warnanlage vorgenommen wurden (Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung)
- 3. in wiederkehrenden Abständen in der Regel alle 3 Jahre (wiederkehrende Prüfung)
Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für CO-Warnanlagen
Wie führt ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen die Prüfung durch?
Welche Unterlagen und Unterstützung braucht ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen für die Prüfung?
Die Überprüfung einer CO-Warnanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell
bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
- Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der CO-Warnanlage
- Wartungsprotokoll der letzten Wartung
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für CO-Warnanlagen (falls vorhanden)
Für die Prüfung der CO-Warnanlagen ist die Begleitung durch ortskundiges Personal erforderlich.
Der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen der Garage muss gegeben sein.
Mit welchen Einschränkungen und Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb ist bei der Prüfung der CO-Warnanlage zu rechnen?
Der Sachverständige für CO-Warnanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche der Garage begehen. Er muss die CO-Warnanlagen und alle zugehörigen Messstellen prüfen. Bei der Prüfung kommt es wiederholend zu einer Einschaltung der optischen und akustischen Warneinrichtungen ggfs. von Lüftungsanlagen und folglich zu einer Lärmbelästigung innerhalb der Garage. Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist.
Wann wird eine CO-Langzeitmessung benötigt und welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die Messung des CO-Gehaltes in der Luft (CO-Langzeitmessung) innerhalb der Garage ist in den Garagenverordnungen
der Länder benannt und dient dem Nachweis einer wirksamen natürlichen Lüftung von Mittel- und Großgaragen,
welche baulich von den baurechtlichen Vorgaben abweichen. Durch unseren Sachverständigen für CO-Warnanlagen
wird für einen Zeitraum von einem Monat ein oder mehrere Messgeräte in Ihrer bereits genutzten Garage eingerichtet.
Nach Ablauf der Messperiode werden die ermittelten Daten ausgewertet und das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines
detaillierten Prüfberichtes übergeben.
Für die Messung und Erstellung des Gutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Gutachten über die natürliche Lüftung der Garage
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
Für die Einrichtung der Messgeräte ist der freie Zugang zu allen Bereichen der Garage erforderlich.
