Sachverständiger für CO-Warnanlagen – Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der CO-Warnanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von CO-Warnanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und den anerkannten Normen an CO-Warnanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der CO-Warnanlagen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, so dass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir erstellen für Sie auf Grundlage der länderspezifischen Garagenverordnungen Gutachten zur Beurteilung der natürlichen Lüftung und führen die erforderlichen Messungen (CO-Langzeitmessung) nach Inbetriebnahme der Garage durch.
Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für CO-Warnanlagen!

Wo ist ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen im Einsatz?

CO-Warnanlagen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden und zu diesen in Verbindung stehenden Mittel- und Großgaragen erforderlich, um eine kontinuierliche Überwachung des Schadstoffgehaltes innerhalb der Garagen sicherzustellen und bei einer Überschreitung der Grenzwerte die Nutzer und Nutzerinnen der Garage zu warnen. Damit diese jederzeit funktionieren, müssen sie durch einen Sachverständigen für CO-Warnanlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden. CO-Warnanlagen ↗ sind zum Beispiel in den Garagen der folgenden Gebäude eingebaut:

Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An CO-Warnanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffüberwachung und ggfs. Ansteuerung von Lüftungsanlagen ↗ gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für CO-Warnanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht ↗ in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von CO-Warnanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Geregelt ist die Prüfung von CO-Warnanlagen in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen Abständen CO-Warnanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Leistungsangebot unseres Sachverständigen für CO-Warnanlagen
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer CO-Warnanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für CO-Warnanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail!

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für CO-Warnanlagen

Grundlage der Prüfung von CO-Warnanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Der Sachverständige für CO-Warnanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Zustands- und Funktionskontrolle des Zentralgerätes, der Energieversorgung sowie aller Messtellen in der Garage. Eine Prüfung von Wechselwirkungen zu anderen Anlagen, bspw. von Ansteuerungen von Lüftungsanlagen, vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für CO-Warnanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.


Die Überprüfung einer CO-Warnanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für CO-Warnanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell
bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der CO-Warnanlage
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für CO-Warnanlagen (falls vorhanden)

Für die Prüfung der CO-Warnanlagen ist die Begleitung durch ortskundiges Personal erforderlich.
Der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen der Garage muss gegeben sein.

Der Sachverständige für CO-Warnanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche der Garage begehen. Er muss die CO-Warnanlagen und alle zugehörigen Messstellen prüfen. Bei der Prüfung kommt es wiederholend zu einer Einschaltung der optischen und akustischen Warneinrichtungen ggfs. von Lüftungsanlagen und folglich zu einer Lärmbelästigung innerhalb der Garage. Unser Sachverständiger für CO-Warnanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist.


Die Messung des CO-Gehaltes in der Luft (CO-Langzeitmessung) innerhalb der Garage ist in den Garagenverordnungen
der Länder benannt und dient dem Nachweis einer wirksamen natürlichen Lüftung von Mittel- und Großgaragen,
welche baulich von den baurechtlichen Vorgaben abweichen. Durch unseren Sachverständigen für CO-Warnanlagen
wird für einen Zeitraum von einem Monat ein oder mehrere Messgeräte in Ihrer bereits genutzten Garage eingerichtet.
Nach Ablauf der Messperiode werden die ermittelten Daten ausgewertet und das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines
detaillierten Prüfberichtes übergeben.

Für die Messung und Erstellung des Gutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Gutachten über die natürliche Lüftung der Garage
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)

Für die Einrichtung der Messgeräte ist der freie Zugang zu allen Bereichen der Garage erforderlich.

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