Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen – Ihr Sicherheitsexperte
Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung von Druckbelüftungsanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Druckbelüftungsanlagen professionell unterstützen.
Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und den anerkannten Regelwerken an Druckbelüftungsanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Druckbelüftungsanlagen von Sicherheitstreppenräumen, Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen sowie sonstiger Rettungswege behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, so dass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Sie benötigen einen Prüfbericht für Ihren Bauantrag von Druckbelüftungsanlagen?
Wo ist ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen im Einsatz?
- Druckbelüftungsanlage (DBA)
- Rauchschutzdruckanlage (RDA)
- Spüllüftungsanlage (Süla)
Druckbelüftungsanlagen sind zum Beispiel in Rettungswegen der folgenden Gebäude eingebaut:
- Hochhäuser
- große Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hotels, Restaurants, Freizeiteinrichtungen
- Geschäftshäuser, Kaufhäuser, Einkaufszentren
- Versammlungsstätten wie Discotheken, Kinos, Theater und Stadthallen
- Kindergärten, Schulen, Universitäten, Sporthallen
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Altenheime, Pflegeheime, Labore
- Flughäfen, Bahnhöfe
Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen
Die Prüfung von Druckbelüftungsanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:
- 1. bevor ein Gebäude erstmals genutzt wird (Prüfung vor erster Inbetriebnahme)
- 2. wenn wesentliche Änderungen an der Lüftungsanlage vorgenommen wurden (Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung)
- 3. in wiederkehrenden Abständen in der Regel alle 3 Jahre (wiederkehrende Prüfung)
Geregelt ist die Prüfung von Druckbelüftungsanlagen in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen zeitlichen Abständen Druckbelüftungsanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen
Warum sollte ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen bereits bei der Planung und dem Bau einbezogen werden?
Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Druckbelüftungsanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand oder der individuellen architektonischen Gestaltung der Rettungswege ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über baurechtliche Forderungen und mögliche alternative Schutzkonzepte.
Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen hilft Ihnen, ein für das jeweilige Gebäude passendes Konzept zu finden. Auch bei der Installation von Druckbelüftungsanlagen, bei den brandschutztechnischen Maßnahmen wie Brandschutzklappen ↗, Entrauchungsklappen ↗ und L90-Leitungen sowie den projektspezifischen Abströmungen lassen sich bei einer frühzeitigen Einbindung in der Bauphase konzeptionelle Fehler vermeiden. Dies führt zu einer reibungslosen Prüfung vor Erstinbetriebnahme für alle Beteiligten am Bau. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.
Wie führt ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen die Prüfung durch?
Grundlage der Prüfung von Druckbelüftungsanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Der Sachverständige für Druckbelüftungsanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionskontrolle der lufttechnischen Anlagen, der Lüftungsleitungen, der Abströmschächte sowie aller Brandschutz- und Entrauchungsklappen. Messungen der Luftvolumenströme, der Abströmgeschwindigkeiten, der Türöffnungskräfte und die Prüfung von Wechselwirkungen zu anderen Anlagen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.
Welche Unterlagen und Unterstützung braucht ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen für die Prüfung?
Die Überprüfung einer Druckbelüftungsanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell
bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
- Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
- Bauvorlage Druckbelüftungsanlagen, Lüftungsgesuch (falls vorhanden)
- Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
- Anlagenschemata / Anlagenbeschreibungen
- Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Druckbelüftungsanlage
- Brandschutzklappenlisten
- Brandfallsteuermatrix
- Wartungsprotokoll der letzten Wartung (Druckbelüftungsanlagen, Brandschutzklappen etc.)
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen (falls vorhanden)
- Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Sicherheitsstromversorgungsanlagen
Für die Prüfung der Druckbelüftungsanlagen mit gesicherter Abströmung in den Etagen (bspw. über Schächte oder
Fassadenöffnungen) ist das Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage zwingend erforderlich. Bei Spüllüftungsanlagen
müssen die manuellen Bedienstellen frei schaltbar sein. Für die Prüfung der brandschutztechnischen Maßnahmen,
wie Brandschutzklappen oder Entrauchungsklappen, ist die Begleitung durch orts- und anlagenkundiges Personal während
der gesamten Zeit erforderlich. Objekt- und anlagenspezifische Hilfsmittel wie Leitern, Tritte, ggf. Bühnen oder
ähnliches sind vor Ort vorzuhalten. Das Öffnen von Decken-, Wand- und sonstigen Zugängen zu den Komponenten erfolgt
durch die begleitende Person. Ohne Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage, der orts- und anlagenkundigen
Begleitperson sowie der erforderlichen Hilfsmittel kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Weiterhin ist der
freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich.
Mit welchen Einschränkungen und Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb ist bei der Prüfung der Druckbelüftungsanlage zu rechnen?
Der Sachverständige für Druckbelüftungsanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen. Er muss die Druckbelüftungsanlagen und alle zugehörigen Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen, Schächte und -soweit zugänglich- die L90-Leitungen prüfen. Die Funktionsprüfungen und Messungen führen zu Nutzungseinschränkungen im Wirkbereich der Anlagen (hier: Treppenräume, Feuerwehraufzüge und sonstige Rettungswege), insbesondere durch schwergängige Türen, Lärmemissionen und bei Abströmung in den Etagen durch Luftbewegungen in der Nutzung. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist. Ausfälle lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.
