Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen – Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung von Druckbelüftungsanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Druckbelüftungsanlagen professionell unterstützen.
Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und den anerkannten Regelwerken an Druckbelüftungsanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Druckbelüftungsanlagen von Sicherheitstreppenräumen, Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen sowie sonstiger Rettungswege behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, so dass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Sie benötigen einen Prüfbericht für Ihren Bauantrag von Druckbelüftungsanlagen?

Wir prüfen Ihre Ausführungsplanung auf Grundlage des geforderten Schutzkonzeptes in Verbindung mit den brandschutztechnischen Maßnahmen (Brandschutzklappen, Überströmöffnungen, L90-Leitungen) auf Grundlage der Landesbauordnung ↗, der Sonderbauverordnungen und der gebäudespezifischen Anforderungen.
Industrielle Lüftungsanlage mit großen runden Luftkanälen unter dem Hallendach, Sonnenlicht fällt durch ein Oberlicht.
Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen!

Wo ist ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen im Einsatz?

Druckbelüftungsanlagen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Hochhäusern erforderlich, um im Brandfall die Rettungswegführung ↗ zu gewährleisten. Durch die Anlagen zur Rauchfreihaltung bleiben Rettungswege sowohl zur Selbstrettung wie auch als Angriffsweg für die Feuerwehr rauchfrei. Druckbelüftungsanlagen sind in Sicherheitstreppenräumen und deren Vorräumen sowie Aufzugsschächten von Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen baurechtlich gefordert. In Abhängigkeit des Schutzziels – ob Rauchfreihaltung oder Rauchverdünnung, sind unterschiedliche Begriffe und Definitionen solcher Anlagen verbreitet, wie bspw.:

Druckbelüftungsanlagen sind zum Beispiel in Rettungswegen der folgenden Gebäude eingebaut:

Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An Druckbelüftungsanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Rauchfreihaltung und Nutzbarkeit der Rettungswegführung gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht ↗, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von Druckbelüftungsanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Geregelt ist die Prüfung von Druckbelüftungsanlagen in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen zeitlichen Abständen Druckbelüftungsanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Leistungsangebot unseres Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer Druckbelüftungsanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail!
Deckenmontierte Lüftungsanlage mit Kassettengerät, runden verzinkten Luftkanälen und T-Stück in einem Gewerberaum, aus der Untersicht aufgenommen.

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen

Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Druckbelüftungsanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand oder der individuellen architektonischen Gestaltung der Rettungswege ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über baurechtliche Forderungen und mögliche alternative Schutzkonzepte.

Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen hilft Ihnen, ein für das jeweilige Gebäude passendes Konzept zu finden. Auch bei der Installation von Druckbelüftungsanlagen, bei den brandschutztechnischen Maßnahmen wie Brandschutzklappen ↗, Entrauchungsklappen ↗ und L90-Leitungen sowie den projektspezifischen Abströmungen lassen sich bei einer frühzeitigen Einbindung in der Bauphase konzeptionelle Fehler vermeiden. Dies führt zu einer reibungslosen Prüfung vor Erstinbetriebnahme für alle Beteiligten am Bau. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.

Grundlage der Prüfung von Druckbelüftungsanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Der Sachverständige für Druckbelüftungsanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionskontrolle der lufttechnischen Anlagen, der Lüftungsleitungen, der Abströmschächte sowie aller Brandschutz- und Entrauchungsklappen. Messungen der Luftvolumenströme, der Abströmgeschwindigkeiten, der Türöffnungskräfte und die Prüfung von Wechselwirkungen zu anderen Anlagen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.


Die Überprüfung einer Druckbelüftungsanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern.
Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell
bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Bauvorlage Druckbelüftungsanlagen, Lüftungsgesuch (falls vorhanden)
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Anlagenschemata / Anlagenbeschreibungen
  • Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Druckbelüftungsanlage
  • Brandschutzklappenlisten
  • Brandfallsteuermatrix
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung (Druckbelüftungsanlagen, Brandschutzklappen etc.)
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Druckbelüftungsanlagen (falls vorhanden)
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Für die Prüfung der Druckbelüftungsanlagen mit gesicherter Abströmung in den Etagen (bspw. über Schächte oder
Fassadenöffnungen) ist das Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage zwingend erforderlich. Bei Spüllüftungsanlagen
müssen die manuellen Bedienstellen frei schaltbar sein. Für die Prüfung der brandschutztechnischen Maßnahmen,
wie Brandschutzklappen oder Entrauchungsklappen, ist die Begleitung durch orts- und anlagenkundiges Personal während
der gesamten Zeit erforderlich. Objekt- und anlagenspezifische Hilfsmittel wie Leitern, Tritte, ggf. Bühnen oder
ähnliches sind vor Ort vorzuhalten. Das Öffnen von Decken-, Wand- und sonstigen Zugängen zu den Komponenten erfolgt
durch die begleitende Person. Ohne Wartungsunternehmen der Brandmeldeanlage, der orts- und anlagenkundigen
Begleitperson sowie der erforderlichen Hilfsmittel kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Weiterhin ist der
freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich.

Der Sachverständige für Druckbelüftungsanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen. Er muss die Druckbelüftungsanlagen und alle zugehörigen Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen, Schächte und -soweit zugänglich- die L90-Leitungen prüfen. Die Funktionsprüfungen und Messungen führen zu Nutzungseinschränkungen im Wirkbereich der Anlagen (hier: Treppenräume, Feuerwehraufzüge und sonstige Rettungswege), insbesondere durch schwergängige Türen, Lärmemissionen und bei Abströmung in den Etagen durch Luftbewegungen in der Nutzung. Unser Sachverständiger für Druckbelüftungsanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist. Ausfälle lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.

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