Sachverständiger für Lüftungsanlagen – Ihr Sicherheitsexperte

Als inhabergeführtes Unternehmen legen wir großen Wert auf den persönlichen Kundenkontakt, hohe Flexibilität, kurze Reaktionszeiten und eine hohe Servicequalität. Wir bieten ein umfangreiches Leistungspaket von der Klärung Ihrer Fragen in der Projektierungs- und Planungsphase, bei der Errichtung der Lüftungsanlagen bis hin zur Prüfung nach Fertigstellung und Durchführung wiederkehrender Prüfungen. Alle Leistungen werden von unseren erfahrenen und gut geschulten Experten ausgeführt. Unser Team besteht aus baurechtlich anerkannten Sachverständigen, welche Sie bei Ihrer Verantwortung während der Planung, Projektierung, Errichtung und Prüfung von Lüftungsanlagen professionell unterstützen. Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen, der gebäudespezifischen Anforderungen, der Technischen Prüfverordnung und den anerkannten Normen an Lüftungsanlagen mit Sachverstand, kompetent und zeitgerecht durch. Bei der Prüfung, Bewertung und Beurteilung der Lüftungsanlagen einschließlich deren Brandschutzklappen behalten wir stets das Schutzziel im Auge und achten auf eine wirtschaftliche Durchführung unserer Dienstleistungen, so dass sowohl die Sicherheit Ihres Gebäudes sichergestellt ist als auch alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir erstellen für Sie auf Grundlage der länderspezifischen Garagenverordnungen Gutachten zur Beurteilung der natürlichen Lüftung und führen die erforderlichen Messungen (CO-Langzeitmessung) nach Inbetriebnahme der Garage durch.

Sie benötigen einen Prüfbericht für Ihren Bauantrag der Lüftungsanlagen, bspw. für die Lüftung von Garagen?

Wir prüfen Ihre Ausführungsplanung der Lüftungsinstallation sowie der brandschutztechnischen Maßnahmen (Brandschutzklappen ↗, Rauchschutzklappen ↗, L90-Leitungen) auf der Grundlage der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnungen und der gebäudespezifischen Anforderungen.
Industrielle Lüftungsanlage mit großen runden Luftkanälen unter dem Hallendach, Sonnenlicht fällt durch ein Oberlicht.
Vereinbaren Sie am besten gleich heute einen Termin mit unserem Sachverständigen für Lüftungsanlagen!

Wo ist ein Sachverständiger für Lüftungsanlagen im Einsatz?

Lüftungsanlagen sind vor allem in öffentlichen Gebäuden sowie in Industrie- und Gewerbebauten erforderlich, um eine ausreichende und gesundheitlich zuträgliche Atemluft für Personen (Versammlungsstätten, Büros), einen Luftwechsel zur Abfuhr von Schadstoffen ↗ (Garagen, Labore) sicherzustellen oder eine Druckhaltung in Räumen aufrechtzuerhalten, um eine Übertragung von belasteter Luft zu verhindern (Krankenhäuser, Labore). Diese Funktionen und die Vermeidung einer Brandausbreitung über die Lüftungsanlagen sind wichtige Aspekte von lüftungstechnischen Anlagen. Damit diese jederzeit funktionieren, müssen sie durch einen Sachverständigen für Lüftungsanlagen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden. Lüftungsanlagen sind zum Beispiel in folgenden Gebäuden eingebaut:

Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen garantiert eine fachgerechte Prüfung auf der Grundlage aller zu beachtenden Vorschriften und Normen

An Lüftungsanlagen werden baurechtlich besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung einer Brandentstehung und Brandausbreitung gestellt. Die Regelungen dafür finden sich im Bauordnungsrecht, welches je nach Bundesland variiert. Da wir deutschlandweit im Einsatz sind, sind unsere Sachverständigen für Lüftungsanlagen mit dem entsprechenden Bauordnungsrecht in Ihrem jeweiligen Bundesland bestens vertraut.

Die Prüfung von Lüftungsanlagen ist üblicherweise in folgenden Fällen erforderlich:

Geregelt ist die Prüfung von Lüftungsanlagen ↗ in den technischen Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer. Dort ist beschrieben, in welchen Gebäuden und in welchen Abständen Lüftungsanlagen überprüft werden müssen. Die notwendigen Prüfungen müssen von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen verfügt sowohl über die notwendigen Anerkennungen als auch über langjährige Erfahrung in diesem Bereich.
Leistungsangebot unseres Sachverständigen für Lüftungsanlagen
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wenn Sie bereits bei der Planung oder dem Bau Ihrer Lüftungsanlage Hilfe benötigen. In diesem Fall begleitet Sie unser Experte bereits von Anfang an durch alle Bauphasen bis hin zur endgültigen Inbetriebnahme.
Sven Stieler

Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen hilft Ihnen, Ihrer Betreiberverantwortung gerecht zu werden

Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin mit unseren kompetenten Mitarbeitern und profitieren Sie von der professionellen Beratung und Prüfung unserer Sachverständigen für Lüftungsanlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind baurechtlich anerkannte Sachverständige aller Gewerke und unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauprojekts sowie bei nachträglichen Änderungen Ihrer Anlagen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Sie am besten unterstützen können und rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail!
Deckenmontierte Lüftungsanlage mit Kassettengerät, runden verzinkten Luftkanälen und T-Stück in einem Gewerberaum, aus der Untersicht aufgenommen.

Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigen für Lüftungsanlagen

Eine Vielzahl baurechtlicher und normativer Anforderungen muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um eine ausreichende Sicherheit und Funktionalität der Lüftungsanlage zu gewährleisten. Nicht immer lassen sich diese Anforderungen ohne weiteres vollständig umsetzen. Insbesondere beim Bauen im Bestand ist eine schutzzielorientierte Herangehensweise erforderlich. Dies erfordert Erfahrung und das notwendige Wissen über baurechtliche Forderungen und mögliche Abweichungen. Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen hilft Ihnen, eine für das jeweilige Gebäude passende Planungslösung zu finden. Auch bei der Installation von Lüftungsanlagen, insbesondere bei den brandschutztechnischen Maßnahmen wie Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen und L90-Leitungen, lassen sich bei einer frühzeitigen Einbindung in der Bauphase konzeptionelle Fehler vermeiden. Dies führt zu einer reibungslosen Prüfung vor Erstinbetriebnahme für alle Beteiligten am Bau. Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen berät Sie basierend auf seiner Erfahrung aus vergleichbaren Projekten und vielen Prüfungen der Vergangenheit.
Grundlage der Prüfung von Lüftungsanlagen ist die technische Prüfverordnung des Bundeslandes, in dem sich die Anlage befindet. Die Anlage muss dem Landesbaurecht, den Sonderbauverordnungen, den technischen Baubestimmungen, den gebäudespezifischen Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept entsprechen. Der Sachverständige für Lüftungsanlagen vergleicht die Anforderungen (Soll) mit der Ausführung der Anlage vor Ort (Ist) und dokumentiert die festgestellten Abweichungen. Die Prüfung umfasst im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionskontrolle der Luftaufbereitungseinrichtungen, der Lüftungsleitungen sowie aller Brand- und Rauchschutzklappen. Baurechtlich relevante Messungen der Luftvolumenströme und die Prüfung von Wechselwirkungen zu anderen Anlagen etc. vervollständigen eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Sachverständigen für Lüftungsanlagen. Das Prüfergebnis wird Ihnen in Form eines detaillierten Prüfberichtes übergeben.

Die Überprüfung einer Lüftungsanlage kann je nach Gebäudegröße wenige Stunden oder auch mehrere Tage dauern. Für die Prüfung benötigt ein Sachverständiger für Lüftungsanlagen verschiedene Dokumente, die er individuell bei Ihnen anfordert. Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Dokumente:

  • Baugenehmigung(en) sowie alle Nachträge
  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise
  • Bauvorlage Lüftungsanlagen, Lüftungsgesuch (falls vorhanden)
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Anlagenschemata / Anlagenbeschreibungen
  • Grundrisspläne mit Eintragung aller Komponenten der Lüftungsanlage
  • Brandschutzklappenlisten
  • Brandfallsteuermatrix
  • Wartungsprotokoll der letzten Wartung (Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen)
  • Prüfbericht der letzten Prüfung durch einen Sachverständigen für Lüftungsanlagen (falls vorhanden)

Für die Prüfung der Lüftungsanlagen und insbesondere der Brandschutzklappen ist die Begleitung durch orts- und anlagenkundiges Personal während der gesamten Zeit erforderlich. Objekt- und anlagenspezifische Hilfsmittel wie Leitern, Tritte, ggfs. Bühnen oder ähnliches sind vor Ort vorzuhalten. Durch das orts- und anlagenkundige Personal ist der Zugang für die Prüfung der Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen sicherzustellen. Das Öffnen von Decken-, Wand- und sonstigen Zugängen zu den Komponenten erfolgt durch die begleitende Person. Ohne Begleitung und die erforderlichen Hilfsmittel kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Weiterhin ist der freie Zugang zu allen Räumen und Bereichen des Gebäudes erforderlich.

Der Sachverständige für Lüftungsanlagen muss bei seiner Prüfung alle Räume und Bereiche des Gebäudes begehen. Er muss die Lüftungsanlagen und alle zugehörigen Brandschutzklappen, Rauchschutzklappen und soweit zugänglich die L90-Leitungen prüfen. Bei der Prüfung wird es wiederholt zu Ausfällen der Lüftungsfunktionen kommen. Unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen stimmt die Vorgehensweise der Prüfung im Vorfeld mit Ihnen ab, so dass für die einzelnen Prüfschritte Zeitfenster gefunden werden, in denen die Beeinträchtigung der Nutzer oder der Nutzung so gering wie möglich ist. Ausfälle lassen sich jedoch trotz aller Rücksichtnahme und Vorbereitung nicht vollständig vermeiden.

Die natürliche Lüftung der Garage ist in den Garagenverordnungen der Länder benannt und gibt bauliche Regelungen zur Ausführung der Lüftungsöffnungen und der Lüftungsschächte hinsichtlich Abmessungen und deren Abständen an. Wird von den Vorgaben der Garagenverordnung abgewichen, so erstellt unser Sachverständiger für Lüftungsanlagen ein Gutachten und bewertet Ihre Planung bezüglich einer wirksamen natürlichen Lüftung der Garage. Für die Erstellung des Gutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Brandschutzkonzept, Brandschutznachweise (falls in der Phase schon erstellt)
  • Abstimmungsprotokolle mit den Genehmigungsbehörden (falls vorhanden)
  • Grundrisspläne mit Eintragung der Lüftungsöffnungen und Schächte mit Angabe der Querschnittsflächen, Anzahl der Stellplätze und Nutzfläche der Garage
  • Beschreibung des Nutzerkreises für die Garage

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