Prüfleistungen nach Gesetzesgrundlagen

Prüfungen nach Landesbaurecht

Durchführung von Prüfungen vor erster Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen und Prüfung nach wesentlicher Anlagenänderung durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige (staatlich geprüfte Sachverständige) gemäß den technischen Prüfverordnungen der Bundesländer an folgen haustechnischen Anlagen und Einrichtungen

ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen etc.)
ortsfeste nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten, Außenhydranten)
Sicherheitsbeleuchtung
Wirk-Prinzip-Prüfung
Elektrische Anlagen
Brandmeldeanlagen und Gefahrenmeldeanlagen
Sicherheitsstromversorgung
Black-Building-Test
Prüfung von Brandfallsteuerungen

Prüfungen nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung

Prüfung von Blitzschutzanlagen
Prüfung der Elektromobilität
Prüfung an PV-Anlagen
Altanlagen-Prüfungen an Sprinkleranlagen
Brandmeldeanlagen und Gefahrenmeldeanlagen
Sicherheitsstromversorgung
Prüfungen an elektrischen Anlagen entsprechend den Richtlinien der Feuerversicherungen (Verband der Schadenversicherer, Klausel 18 AFB, § 13 ZFgA, Klausel 3602 VdS 2871)

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungen der ortsfesten elektrischer Anlagen und Geräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BSV, BetrSichV gem. den Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschrift 3)
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für technische Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
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Consulting.

Der Einsatz moderner Technik verursacht in einigen Fällen auch beachtliche Hürden und komplexe Aufgaben. In diesen Fällen ist es unerlässlich, einen erfahrenen und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Mit unserer jahrelangen Erfahrung finden wir gemeinsam einen Lösungsweg – egal in welchem Fall.

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Engineering.

Egal ob Anlagenerrichtung, Betrieb, Wartung- und Instandsetzung oder Rückbau elektrotechnischer Anlagen. Wir erarbeiten die passenden Konzepte und erstellen alle erforderlichen Berechnungen. Im Rahmen von Gefährdungs- und Risikoanalysen erarbeiten wir Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und entwickeln Sicherheitskonzepte.

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Arbeitsschutz.

Wir stellen für Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes und unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verantwortung durch Beratung, Schulung und Prüfung von Arbeitsmitteln.

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Unser Weiterbildungsangebot.

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